Geschäftsbedingungen der Firma Wolfgang Thum Lichtsysteme |
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1. Sämtliche Mietpreise gelten für einen messeüblichen Zeitraum. In der Regel 14 Tage inkl. Auf- und Abbau. Die Lieferung außerhalb Münchens erfolgt durch die Firma Thum Lichtsysteme. Die Kosten der Rückführung trägt der Mieter. Gerichtsstand, Liefer- und Erfüllungsort ist Ebersberg. Bei Verlust oder fahrlässiger Beschädigung trägt die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes der Mieter. Der Mietpreis wird in voller Höhe fällig. Es wird der Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt. Sämtliches Verpackungsmaterial ist zurückzuführen. Der Mieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verpackung der Ware. Unsachgemäße Verpackung führt zu Schadenersatz bei Beschädigung. Bei Unternehmen, deren Mitarbeiter nicht zeichnungsberechtigt für den Kauf, bzw. die Anmietung sind, haftet das Unternehmen für seine Mitarbeiter. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Wolfgang Thum Lichtsysteme. Nicht bezahlte Mietware gilt als nicht gemietet und kann vom Vermieter jederzeiteingefordert werden.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Anmietung und Kauf der angebotenen Waren bedarf der Schriftform. Internetbestellungen gelten als geschlossener Vertrag. Sollten eine oder mehrere Waren fehlerhaft sein,so ist dieser Mangel ohne Verzug mitzuteilen. Dies gilt auch für Minder- oder Obermengen.
Das mitgelieferte Ersatzmaterial ist komplett bei Nichtbedarf zurückzusenden. Die fehlerhaften Teile, die durch das Ersatzmaterial ausgetauscht wurden, sind ebenfalls zurückzusenden.
Planung, Beratung und Vorort Service gelten als Dienstleistung und werden individuell verhandelt und gesondert berechnet. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Kaufdatum, nicht Lieferdatum. Es gelten die Allgemeinen BGB Geschäftsbedingungen, soweit nicht durch diese abgeändert.
Sind Teile der Geschäftsbedingungen unwirksam, so werden diese nicht in der Gesamtheit unwirksam, sondern nur die Teile die unwirksam sind. Teile der Geschäftsbedingung die unwirksam sind werden in beidseitigem Einverständnis durch Formulierungen ersetzt, die der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt. |
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